Mittlerweile gibt es aus den Finanzverwaltungen für die von den Unwetter-Katastrophen betroffenen Bundesländern sog. Katastrophenerlasse. Darin werden zahlreiche steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt.
Katastrophenerlasse wurden veröffentlicht
Um die durch die Unwetter Mitte Juli entstandenen beträchtlichen Schäden durch Hochwasser zu mildern bzw. die finanziellen Belastungen für die Betroffenen tragbar zu machen, wurden viele steuerliche Maßnahmen beschlossen, mit denen unbillige Härten vermieden werden sollen. Der umfassendste Erlass kommt aus dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und nahezu wortgleich aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.
Zahlreiche Billigkeitsmaßnahmen
Darin werden folgende Erleichterungen ausgesprochen:
- Stundung von Steuerzahlungen,
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen,
- Herabsetzung von Vorauszahlungen,
- erleichterte Spendennachweis,
- steuerbegünstigte Zuwendungen,
- entschuldbarer Verlust von Buchführungsunterlagen,
- Sonderabschreibungen im Betriebsvermögen,
- Rücklagenbildung für Ersatzbeschaffung,
- sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen,
- Sonderregeln für Land- und Forstwirte,
- steuerfreie Arbeitgeberzahlungen,
- mögliche Arbeitslohnspende,
- Abzug von außergewöhnlichen Belastungen,
- Grundsteuererlass durch die Gemeinden.
Die einzelnen Maßnahmen werden nachfolgend näher erläutert.